Von der ARI kommt dieser Aufruf:
Transgenialer Polterabend
Ăber 2 Jahre rassistisch-homophober Amtsmissbrauch sind genug!
Aufenthaltserlaubnis fĂŒr Nico P.Transgenialer Polterabend fĂŒr Daniela und Nico
Donnerstag, 2. April 2009, 15.00 Uhr
AuslÀnderbehörde Burg bei MagdeburgMobilisierungsvideo unter:
http://www.youtube./watch?v=YFUZgP4b3ncNico P. aus Benin lebt seit 2003 als Asylsuchender in Deutschland und ist der AuslÀnderbehörde Burg bei Magdeburg zugewiesen. Bereits seit Februar 2007 lebt er mit seiner Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis werden ihm jedoch auch mehr als 2 Jahre nach Eintragung der Lebenspartnerschaft von der AuslÀnderbehörde Burg widerrechtlich mit allen Mitteln verweigert.
Nico ist mehr, als Burg gewillt ist zu tolerieren. Nicht nur AuslĂ€nder, sondern schwarzafrikanischer Asylbewerber. Und dann auch noch schwul. Und als ob das nicht mehr als genug wĂ€re, auch noch mit einer Transsexuellen verpartnert. Diese Ungeheuerlichkeit fordert offensichtlich den entschlossenen Willen der AuslĂ€nderbehörde Burg heraus, Nico mit immer neuen BegrĂŒndungen die Aufenthaltsberechtigung zu verweigern.
Bis heute bestreitet die AuslÀnderbehörde grundsÀtzlich ein Anrecht Nicos auf eine Aufenthaltserlaubnis. Bis letzten Herbst argumentierte sie, entgegen einheitlicher deutscher Rechtsprechung, damit, dass die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft nicht unter den Schutz der Familie fÀllt.
Eine Arbeitserlaubnis wird Nico versagt. Sein Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hingegen wird mit dem Argument abgelehnt, der Lebensunterhalt sei nicht gesichert.
Als geduldeter FlĂŒchtling unterliegt Nico der Residenzpflicht, eine Verletzung der Residenzpflicht wird strafrechtlich verfolgt. Den gröĂeren Teil seiner Ehe wurde ihm das Recht, den Landkreis zu verlassen, und damit die Möglichkeit, legal mit seiner in Berlin lebenden Lebenspartnerin zusammen zu sein, verweigert. Im Interesse seiner Partnerschaft war er so gezwungen, gegen die Residenzpflicht zu verstoĂen.
Ein Verfahren gegen Nico wegen Verletzung der Residenzpflicht wurde im MĂ€rz vergangenen Jahres vom Amtsgericht Burg eingestellt. Der Richter lehnte in seinem Urteil explizit eine Kriminalisierung Nicos fĂŒr Aufenthalte bei seiner Ehepartnerin in Berlin ab und betonte das Recht Nicos auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Unbeeindruckt davon kĂŒndigte die AuslĂ€nderbehörde an, Nico aufgrund von VerstöĂen gegen die Residenzpflicht als âkriminellen AuslĂ€nderâ zum 16. Dezember 2008 abschieben zu wollen. Des Weiteren wird im Bescheid vom 04.11.2008 auf Grund des zwischen Daniela und Nico geschlossenen Ehevertrags, unterstellt, dass zwischen den beiden keine feste Beziehung, also nur eine âScheineheâ besteht.
In persönlichen Vorsprachen lĂ€sst die AuslĂ€nderbehörde die Maske der vorgeblichen NeutralitĂ€t bĂŒrokratischer Paragraphenreiterei fallen und Ă€uĂert ihren rassistischen und homophoben Machtmissbrauch ungeschminkt. So wenn Nico mitgeteilt wird, dass wenn er ânormalâ verheiratet wĂ€re, er schon lĂ€ngst seinen Aufenthalt hĂ€tte. Oder wenn ein âUrlaubsscheinâ mit der lapidaren Bemerkung, dass auch ein deutsches Ehepaar schlieĂlich nicht immer zusammen sein könne, abgelehnt wird. Wenn dann auch noch Nico der Umzug zu Daniela nach Berlin verweigert wird und dies im mĂŒndlichen GesprĂ€ch mit dem zynischen Angebot verbunden wird, dass die beiden ja, wenn sie denn unbedingt zusammen sein wollen, im FlĂŒchtlingslager ein Extrazimmer fĂŒr Ăbernachtungen bekommen könnten, gewinnt der Umgang der AuslĂ€nderbehörde Burg Anzeichen einer Provinzposse.
Das Verhalten der AuslĂ€nderbehörde Burg gegenĂŒber Nico ĂŒberrascht nicht. Bei in der FlĂŒchtlingsarbeit engagierten Organisationen, Gruppen und RechtsanwĂ€ltInnen ist Burg berĂŒchtigt. Auf keiner AuslĂ€nderbehörde in Sachsen-Anhalt wird jeglicher âErmessensspielraumâ so konsequent gegen die FlĂŒchtlinge ausgenutzt wie in Burg. Keine AuslĂ€nderbehörde Sachsen-Anhalts schickt FlĂŒchtlinge so schnell und hĂ€ufig genug rechtswidrig in Abschiebehaft.
Der extrem repressive und rassistische Umgang der AuslÀnderbehörde ist gut eingebettet in das allgemeine Klima von Burg.
Die Liste von NaziaktivitĂ€ten in Burg und Umgebung in den vergangenen Jahren ist lang. Konzerte mit bis zu 250 Neonazis finden regelmĂ€Ăig und von den Behörden ungestört statt. Antifaschistische Veranstaltungen, wie ein Konzert Anfang November 2008, hingegen werden von Stadt und Behörden mit der BegrĂŒndung eines angeblichen âpolizeilichen Notstandsâ verboten.
In Burg scheint man sich einig. Burg â eine Stadt im rassistischen Normalzustand.
Transgenialer Polterabend fĂŒr Daniela und Nico Donnerstag, 2. April 2009, 15.00 Uhr AuslĂ€nderbehörde Burg bei Magdeburg (In der Alten Kaserne 9)
Treffpunkt Berlin: Ostbahnhof, 12.00 Uhr Vorverkauf Bustickets: Buchladen Schwarze Risse Mehringhof, Gneisenaustr. 2a und Kastanienallee 85